EU-Russland:
Menschenrechte dürfen bei Kooperations-Abkommen nicht unter den Tisch fallen
Zur heutigen Annahme eines Entschließungsantrages zu den Beziehungen Russland-EU im Europaparlament erklären die beiden Europaabgeordneten Marie-Anne Isler-Béguin und Milan Horáček, stellvertretende Mitglieder im auswärtigen Ausschuss:
"Angesichts der Tatsache, dass die regelmäßigen Menschenrechtskonsultationen zwischen der EU und Russland seit 2005 bis zum heutige Tag keine Ergebnisse gebracht haben, begrüßen wir, dass dieser Bericht die Achtung der Menschenrechte, der Minderheiten und der Grundfreiheiten in den Mittelpunkt der Beziehungen rückt.
Es ist ebenso von großer Wichtigkeit, dass die Problematik Tschetscheniens nicht vergessen wird. Auch wenn es gewisse positive Signale, besonders im Bereich der nuklearen Abrüstung seitens Russlands gibt, sieht Russland sehr ungern die Intensivierung der Beziehung zwischen der EU und Russlands für sich beanspruchte `Einflusssphäre´.
Die Frage bezüglich Georgien bleibt weiterhin ungelöst und stellt immer noch einen Zankapfel zwischen der EU und Russland dar. Russland benutzt laufend sein Vetorecht, um den Zugang von zivilen europäischen Beobachtern im besetzen Gebiet zu blockieren.
Hinsichtlich der Energieabhängigkeit der EU gegenüber Russland bedauern die Europaabgeordneten die Spaltung unter den Europäern in dieser Frage und fordern mehr Einheit und Kooperation unter den Mitgliedsstaaten.
Sie hoffen, dass in diesen Zeiten der Krise Russland eine konstruktive Partnerschaft akzeptiert und dass die EU als geeinter und gewichtiger Partner auftritt."
Milan Horáček, MdEP
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