Heinrich Böll Stiftung

Amnesty International

Memorial

60. Jahrestag der UN-Menschenrechtscharta:

Werte verlieren nie an Bedeutung

 
Zum morgigen internationalen Tag der Menschenrechte erklärt Milan Horáček, Mitglied des Unterausschusses für Menschenrechte:

 

"Die Menschenrechtscharta steht für die universelle Achtung der Menschenrechte und die konsequente und bedingungslose Umsetzung in den politischen Rahmenbedingungen. Es ist Aufgabe der Politik, die 30 Artikel der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte als Leitlinie für ihre Arbeit in allen Bereichen zu sehen. Ökonomische Interessen oder kurzfristige Entwicklungen dürfen nie über diese universellen Rechte gestellt werden. Die Menschenrechtscharta trägt auch der Zivilbevölkerung die Verantwortung für einen respektvollen und nicht-diskriminierenden Umgang untereinander auf.

 

Die Europäische Union hat die Menschenrechte als einen ihrer wichtigsten Grundsäulen verankert. Dennoch hat sie immer wieder mit dem Vorwurf zu kämpfen, sich vermehrt in eine wirtschaftliche Union zu verwandeln. Dem muss durch ein unbeirrtes Festhalten an ihren demokratischen, kulturellen und sozialen Werten entgegengesteuert werden. Unter den Mitgliedsstaaten sind zum Beispiel Minderheitenrechte ungleich verteilt und auch in der Nachbarschaftspolitik gibt es in vielen Partnerländern noch große Versäumnisse. In der äußeren Zusammenarbeit muss eine Verbesserung der demokratischen und menschenrechtlichen Situation im Vordergrund stehen."

Milan Horáček, MdEP

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