Milan Horáček (Verts/ALE ). - Frau Präsidentin! Die Europäische Union hat neben vielen anderen Ländern die Katastrophe, die sich in den Jahren 1932/33 in der Ukraine ereignet hat und unter dem Namen Holodomor bekannt ist, als Verbrechen gegen die ukrainische Bevölkerung anerkannt. Auch die Vereinten Nationen haben 2007 auf ihrer Generalversammlung eine Resolution zum Gedenken an die Opfer des Holodomor und zur Verurteilung des Regimes verabschiedet.
Das stalinistisch-kommunistische Regime der Sowjetunion erzeugte künstlich eine Lebensmittelknappheit, um nicht nur die Ukraine in seine agrarische Planwirtschaft zu zwingen. Dieses Ziel stand in den Augen der damals Herrschenden höher als die Erhaltung von Menschenleben. Es wurde keinerlei Rücksicht auf die Bevölkerung genommen, und Millionen Menschen fanden einen qualvollen Tod. Damit ist der Holodomor keine natürliche Katastrophe, sondern von Menschen geplant und eiskalt durchgeführt worden.
Ich begrüße die heute stattfindende Debatte sehr. Eine konsequente Aufarbeitung von Verbrechen und der Gang an die Öffentlichkeit sind die einzigen Wege der Vergangenheitsbewältigung. Die Öffnung von Archiven ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Dies bezieht sich nicht nur auf die Ukraine, sondern auch auf alle anderen Länder, die unter der sowjetkommunistischen Herrschaft standen, und natürlich auf Russland selbst.
Wie die Erfahrungen im Umgang mit Archiven gezeigt haben, reicht der allgemeine und öffentliche Zugang alleine nicht aus. Vielmehr geht es um die Bereitstellung von Unterstützung bei der Suche nach Informationen. Dies kann beispielsweise durch die Eröffnung von Dokumentationszentren und die Beschäftigung von Historikern geschehen.
Verbrechen können nicht ungeschehen gemacht werden, aber man darf sie – und vor allem ihre Opfer – nie vergessen. Die weltweite Anerkennung des Holodomor als Massenmord am ukrainischen Volk und anderswo hat eine große Bedeutung für die Weltpolitik. Damit könnte ein Präzedenzfall für viele andere Völker geschaffen werden, in deren Geschichte ein Massenmord stattgefunden hat.
Auf alle Fälle gibt die Europäische Union ein klares Zeichen gegenüber Russland ab, wenn sie das geschehene Verbrechen wieder in Erinnerung ruft und zutiefst verurteilt. Damit ist für die kommenden Verhandlungen über ein Partnerschafts- und Assoziierungsabkommen klar, dass einer der Grundpfeiler der EU, nämlich die Achtung der Menschenrechte, nicht zur Diskussion steht.
Milan Horáček, MdEP
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