Kopenhagener Kriterien müssen in Bulgarien und Rumänien erfüllt werden
29. November 2006
Milan Horáček, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident! Wir sind nicht ganz zufrieden mit diesen Berichten. Ich sage jetzt nur, dass unsere Fraktion zwei Änderungsanträge zum Bericht Van Orden eingebracht hat. Einen zur Einhaltung der Kopenhagener Kriterien in Bezug auf den Minderheitenschutz und einen anderen zum Atomkraftwerk Kosloduj. Es steht außer Frage, dass die so genannte Flexibilität bei der Schließung des Atomkraftwerks Artikel 30 des Beitrittsvertrages widerspricht. Selbst der Kommissar für Energie, Andris Piebalgs, stellt sich dagegen, dass die vertraglichen Vereinbarungen ausgehebelt werden.
Hier schleicht sich die Atomlobby auf hinterhältige Weise durch die Hintertür. Soll die Verzögerung der Stilllegung beider Blöcke ein Test für andere Laufzeitabkommen und deren Verwässerung sein? Kosloduj ist eine der unsichersten und gefährlichsten Anlagen in Europa. Beitrittsbedingung war und ist die Stilllegung der Blöcke 3 und 4 noch in diesem Jahr. Die bulgarische Regierung muss sich hier an die Verträge halten, und auch von europäischer Seite darf nicht der Eindruck entstehen, dass sich das Parlament gegen bestehende Verträge ausspricht.
Das bringt das Parlament gegenüber Rat und Kommission in eine schwierige, ja peinliche Lage, und der Eindruck, dass sich Mitglieder nach ihrem Beitritt nicht an beschlossene Abkommen halten müssen, wäre für weitere Beitritte fatal.
Milan Horáček, MdEP
Büro Brüssel:
Eva Rosenberg
Tel: +32-2-2837196
Liv Lepke-Mastakas
Organisation/Verwaltung
Tel : +32-2-2847196
Fax : +32-2-2849196
Email: milan.horacek
@europarl.europa.eu


