Charta der Grundrechte der Europäischen Union wird feierlich proklamiert
Interview mit Milan Horáček MdEP
Die Proklamation der EU-Grundrechtecharta wiederholt sich in dieser Woche zum zweiten Mal. Das erste Mal geschah es am 7. Dezember 2000 in Nizza. Gilt in der EU das Prinzip: Doppelt hält besser?
Milan Horáček: Das würde ich nicht so sagen. In der EU sind die Prozesse oftmals etwas langwieriger. Durch die negativen Referenden in Frankreich und den Niederlanden scheiterte zunächst der Verfassungsvertrag und somit auch die Charta der Grundrechte. Glücklicherweise konnte die Charta aber "wiederbelebt" werden.
Was beinhaltet die Charta der Grundrechte?
Die Grundrechtecharta vereint erstmalig alle bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Grundrechte aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die bisher in verschiedenen Rechtsakten enthalten waren. Damit umfasst die Charta beispielsweise die allgemeinen Grundsätze der Europaratskonvention, die Rechte der Europäischen Sozialcharta und die Prinzipien, die sich aus der Rechtsprechung des EuGH und des Gerichtshofs für Menschenrechte ergeben. Dazu zählen Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit genauso wie das Recht auf faire Arbeitsbedingungen oder die Rechte von Kindern und Asylsuchenden.
Gibt es konkrete Änderungen durch die Charta für die UnionsbürgerInnen?
Ja, es wurden neue Grundrechte eingeführt wie etwa der Datenschutz oder das Recht auf eine gute Verwaltung. Dazu zählt etwa das Recht der BürgerInnen, angehört zu werden und alle Dokumente der EU-Organe einsehen zu können. Außerdem beinhaltet die Charta ein Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen, und damit einen Bezug zur Bioethik. Bedeutend ist, dass die UnionbürgerInnen ihre Grundrechte und -freiheiten künftig vor nationalen Gerichten einklagen können, in letzter Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof. Leider würden die BürgerInnen Polens und Großbritanniens nicht von der Charta profitieren, da die Staatschefs in den Verhandlungen zum Lissabonvertrag Ausnahmeregelungen erwirkt haben. Grundsätzlich wird die Klage jedoch erst möglich sein, wenn alle EU-Mitgliedstaaten den europäischen Reformvertrag ratifizieren.
Wie sind die Ausnahmeregelungen für Polen und Großbritannien zu bewerten?
Ich finde es bedauerlich, dass die Regierungen beider Länder die Charta der Grundrechte nicht annehmen wollen. Damit läuft die EU Gefahr, doppelte Standards einzuführen, da eben die beiden Länder ihren BürgerInnen weniger Schutz bieten werden als alle anderen. Aber ich hoffe, dass auch Polen und Großbritannien schnell merken, welche Vorteile die Charta bringt und ihr bald beitreten werden.
Was passiert mit der Charta, wenn der Lissabon-Vertrag ebenso wie der Verfassungsvertrag scheitern sollten?
Sollte der Lissabon-Vertrag scheitern, hat die Europäische Union größere Probleme als die Charta der Grundrechte. Und das kann ich sagen, ohne die Bedeutung der Charta herabzusetzen. Scheitert der Vertrag von Lissabon, steht die ganze EU wie wir sie kennen, zur Disposition. Ich bin aber zuversichtlich, dass der Reformvertrag diesmal angenommen wird. Mit Ausnahme von Irland wird er von den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Für Irland ist es daher besonders wichtig, dass wir die Bevölkerung entsprechend über die Vorteile des Reformvertrags, und insbesondere der Grundrechtecharta, infomieren.
Charta der Grundrechte der Europäischen Union wird feierlich proklamiert
Interview mit Milan Horáček MdEP
Die Proklamation der EU-Grundrechtecharta wiederholt sich in dieser Woche zum zweiten Mal. Das erste Mal geschah es am 7. Dezember 2000 in Nizza. Gilt in der EU das Prinzip: Doppelt hält besser?
Milan Horáček: Das würde ich nicht so sagen. In der EU sind die Prozesse oftmals etwas langwieriger. Durch die negativen Referenden in Frankreich und den Niederlanden scheiterte zunächst der Verfassungsvertrag und somit auch die Charta der Grundrechte. Glücklicherweise konnte die Charta aber "wiederbelebt" werden.
Was beinhaltet die Charta der Grundrechte?
Die Grundrechtecharta vereint erstmalig alle bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Grundrechte aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die bisher in verschiedenen Rechtsakten enthalten waren. Damit umfasst die Charta beispielsweise die allgemeinen Grundsätze der Europaratskonvention, die Rechte der Europäischen Sozialcharta und die Prinzipien, die sich aus der Rechtsprechung des EuGH und des Gerichtshofs für Menschenrechte ergeben. Dazu zählen Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit genauso wie das Recht auf faire Arbeitsbedingungen oder die Rechte von Kindern und Asylsuchenden.
Gibt es konkrete Änderungen durch die Charta für die UnionsbürgerInnen?
Ja, es wurden neue Grundrechte eingeführt wie etwa der Datenschutz oder das Recht auf eine gute Verwaltung. Dazu zählt etwa das Recht der BürgerInnen, angehört zu werden und alle Dokumente der EU-Organe einsehen zu können. Außerdem beinhaltet die Charta ein Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen, und damit einen Bezug zur Bioethik. Bedeutend ist, dass die UnionbürgerInnen ihre Grundrechte und -freiheiten künftig vor nationalen Gerichten einklagen können, in letzter Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof. Leider würden die BürgerInnen Polens und Großbritanniens nicht von der Charta profitieren, da die Staatschefs in den Verhandlungen zum Lissabonvertrag Ausnahmeregelungen erwirkt haben. Grundsätzlich wird die Klage jedoch erst möglich sein, wenn alle EU-Mitgliedstaaten den europäischen Reformvertrag ratifizieren.
Wie sind die Ausnahmeregelungen für Polen und Großbritannien zu bewerten?
Ich finde es bedauerlich, dass die Regierungen beider Länder die Charta der Grundrechte nicht annehmen wollen. Damit läuft die EU Gefahr, doppelte Standards einzuführen, da eben die beiden Länder ihren BürgerInnen weniger Schutz bieten werden als alle anderen. Aber ich hoffe, dass auch Polen und Großbritannien schnell merken, welche Vorteile die Charta bringt und ihr bald beitreten werden.
Was passiert mit der Charta, wenn der Lissabon-Vertrag ebenso wie der Verfassungsvertrag scheitern sollten?
Sollte der Lissabon-Vertrag scheitern, hat die Europäische Union größere Probleme als die Charta der Grundrechte. Und das kann ich sagen, ohne die Bedeutung der Charta herabzusetzen. Scheitert der Vertrag von Lissabon, steht die ganze EU wie wir sie kennen, zur Disposition. Ich bin aber zuversichtlich, dass der Reformvertrag diesmal angenommen wird. Mit Ausnahme von Irland wird er von den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Für Irland ist es daher besonders wichtig, dass wir die Bevölkerung entsprechend über die Vorteile des Reformvertrags, und insbesondere der Grundrechtecharta, infomieren.
Milan Horáček, MdEP
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Tel: +32-2-2837196
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Organisation/Verwaltung
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@europarl.europa.eu





