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Memorial

Einsatz für Menschenrechte ist immer konkret

Der offene Brief von 23 Mitgliedern des Europäischen Parlaments  an den Präsidenten, den Premierminister und den Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation

Fast 700 Tage saß Wassily Aleksanyan unter unwürdigen Haftbedingungen und ohne die notwendige medizinische Behandlung seiner akut lebensbedrohlichen Erkrankungen  an AIDS, Krebs und Tuberkulose im Rahmen eines Rechtsstaatlichkeit nur simulierenden Schauprozesses in Untersuchungshaft.  Der ehemalige Rechtsanwalt von Yukos-Präsident M. Chodorkowsky Vizepräsidenten des anschließend zerschlagenen Ölkonzerns  hatte dabei angesichts seiner täglich lebensbedrohlicher werdenden Situation der Versuchung kaum verbrämte Angebote einer angemessenen medizinischen Behandlung als Lohn für regierungsgenehme Gefälligkeitsaussagen gegen seine Mitangeklagten zu widerstehen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte seit November 2007 bereits drei Mal – ein Novum in der Geschichte des Gerichts -  erfolglos die sofortige Überstellung des Untersuchungshäftlings in eine zivile AIDS-Spezialklinik gefordert. Chodorkowsky trat daraufhin am 29. Januar zur Rettung des Lebens von Aleksanyan in den Hungerstreik. Leider fiel die Weltpresse auch nach diesem Hungerstreik nur durch mehrheitliches Beschweigen dieser skandalösen Menschenrechtsverletzung auf und tat wenig bis nichts um die öffentliche Debatte zu führen. Dies änderte sich auch nicht als Terry Davies, der Generalsekretär des Europarats, die sofortige Umsetzung des Straßburger Gerichtsentscheids forderte und in der Folge immer mehr Menschenrechtsgruppen und Bürgerrechtler, allen voran Amnesty International sich der Sache angenommen hatten. Präsident Putin konnte weiter internationale Pressekonferenzen abhalten ohne mit einer einzigen Frage zu den Haftbedingungen  konfrontiert zu werden.

In dieser Situation mussten wir auch als Mitglieder des Europäischen Parlaments neben fortdauernder diplomatischer Intervention öffentlich wahrnehmbar handeln. In einem offenen Brief vom 06. Februar forderten wir, 23 Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen des Parlaments, die sofortige und womöglich lebensrettende Überführung des Häftlings in eine Spezialklinik und nannten die Situation beim Namen: „Die Festnahme von Wassily Aleksanyan und die Weigerung, ihm Zugang zu adäquater medizinischer Behandlung zu garantieren, könnten seinen Tod verursachen. Dieses Verhalten ist eine schwere Verletzung des fundamentalen Rechts auf Leben.“  

Am 12. Februar erhielt ich vom stellvertretenden Ständigen Vertreter der Russischen Föderation bei der Europäischen Union, Nikolay Revenko, die Antwort, dass der Prozess gegen Aleksanyan vorläufig ausgesetzt und er selbst zur notwendigen ärztlichen Behandlung in eine Moskauer Klinik überführt worden sei. Im Übrigen, so der Botschafter, sei jeder Versuch der Politisierung dieses reinen Kriminalprozesses völlig ungerechtfertigt und fehl am Platz.

An den folgenden Tagen offenbarte sich der Zynismus dieser regierungsoffiziellen Antwort. Aleksanyan ist zwar in ein Krankenhaus der Hauptstadt überführt worden, aber dieses Krankenhaus ist nicht - wie gefordert - auf die Behandlung von AIDS und AIDS-Folgeerkrankungen eingerichtet. Zudem wurde den Anwälten auf unbestimmte Zeit der Zugang zu Aleksanyan untersagt. Wohl um seinen Widerstand gegen die rettenden Offerten der „Kooperation“ mit der Staatsanwaltschaft zu brechen.

Als nach neun Tagen endlich ein Anwaltsbesuch zugelassen wurde, stellte sich heraus, dass der todkranke Häftling bis kurz vor dem Besuch mit Handschellen an das Bett gefesselt war. Er war in unerträglichen und demütigenden hygienischen Verhältnissen verwahrt worden, man hat keine angemessene Therapie mit hochwirksamen AIDS-Medikamenten begonnen. Die Haftbedingungen sind noch schlimmer und menschenverachtender gewesen als sie bereits im Untersuchungsgefängnis waren.

Es sind Internetforen der Anwälte und Blogs von Menschenrechtsgruppen, die sich dieses Justiz- und Politskandals annehmen. Leider hat Präsident Putin bislang wenig Grund sich vor bohrenden Fragen der etablierten Weltpresse zu fürchten.

Es ist die Aufgabe des Europäischen Parlaments und aller anderen Institutionen der Europäischen Gemeinschaft, in Fragen der Menschenrechte nicht zur Tagesordnung überzugehen und noch viel konsequenter Sprachrohr derer zu sein, denen sie verwehrt werden. Ganz konkret. Denn die Menschenrechte sind unteilbar und unantastbar. Gerade deshalb und vor dem Hintergrund leidvoller europäischer Geschichte muss ihrer Antastung öffentlich wahrnehmbar, unmissverständlich und nachhaltig entgegen getreten werden.

Milan Horáček, MdEP

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